Antrag zur Bezuschussung der Energiekosten für Vereine

Folgenden Antrag bringt die FWG-Fraktion in die kommendee Ratssitzung am 25. Juni 2020 ein:
Antrag auf Bezuschussung von Energiekosten der Vereine, die in eigenwirtschaftlich betriebenen Vereinsheimen o.ä. anfallen
der Ältestenrat (Fraktionsspitzen plus Bürgermeister und Beigeordneter) hat kürzlich die Entscheidung getroffen, Vereine und sonstige Organisationen einmalig von der Energiekostenbeteiligung (50 Prozent) für ihre Vereinsheime und Bürgerhäuser zu befreien. Diese Entscheidung haben wir franktionsübergreifend getroffen, sie wird von der FWG-Fraktion ausdrücklich begrüßt.
Allerdings werden durch diese Entscheidung nur die Vereine und Organisationen entlastet, deren Vereinsheime sich im Besitz der Stadt Rietberg befinden. Alle übrigen Vereine, die aus ihrem eigenen Vereinsvermögen ein „Vereinsheim“ o.ä. unterhalten und ebenfalls sehr wertvolle Arbeit für die Stadtgesellschaft leisten, bekommen nur dann eine „Corona-Hilfe“, wenn sie den ausdrücklichen Nachweis der „Existensgefährdung“ erbringen. Dies stellt aus Sicht der FWG-Fraktion eine noch erheblichere Ungleichbehandlung dar. Diese Lücke wollen wir schließen. Vor diesem Hintergrund beantragen wir:
Vereine (gemeinnützig), die ein Vereinsheim aus ihrem Vereinsvermögen angeschafft oder angemietet haben, erhalten auf vereinfachten Antrag in 2021 eine „Corona-Hilfe“ in Höhe von max. 50% der nachgewiesenen Energiekosten aus 2020 für das jeweilige Vereinsheim aus dem „Rietberger Rettungsschirm“.
Die Fachabteilung wird beauftragt, die zur Antragstellung notwendigen Maßnahmen (Organisation, Antragswesen, Ablauf, etc.) einzuleiten.