Reparatur bzw. Instandsetzung von Umleitungsstraßen und -wegen

Antrag der FWG-Fraktion zur Sitzung des Bau, Planungs- und Verkehrsausschusses am 05.11.2019
im Rietberger Stadtgebiet sind derzeit mehrere Straßen aufgrund von Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen gesperrt. Gemeint sind hier v.a. die Brückensanierungen an der Wiedenbrücker und der Mastholter Straße und im weiteren Verlauf von Mastholte nach Lippstadt an der Lippstädter Straße. Bei den Straßen handelt es sich um Landesstraßen, also Verkehrswege, die in den Verantwortungsbereich des Landes fallen. Die Baumaßnahmen sind entsprechend vom Land beauftragt worden und fallen in dessen Verantwortungs- und Kostenbereich.
In allen Bereichen wurden Umleitungen ausgeschildert. Auf diesen Umleitungsstrecken herrscht derzeit ein erhöhtes Verkehrsaufkommen. Was im Bereich der Wiedenbrücker Straße im großflächigen Rahmen über die B 64 aufgefangen werden kann, stellt sich im Bereich der Umleitungsmöglichkeiten an der Mastholter und Lippstädter Straße nicht so dar. Dort führen die Umleitungen über teilweise recht schmale, eher einspurige Gemeindestraßen, die nicht über ein asphaltiertes Bankett oder seitliche Begrenzungen verfügen. Aufgrund der seit Wochen stark erhöhten Nutzung stellt sich der Zustand dieser kleinen Umleitungsstraßen, bei denen es sich fast ausschließlich um Gemeindestraßen handelt, entsprechend dar in Form von abgefahrenen Banketten mit Schlaglöchern und teilweise bröckligem Asphalt.
Die FWG-Fraktion möchte in diesem Zusammenhang wissen, wer nach Beendigung der Baumaßnahmen und Aufhebung der Umleitung an den Landstraßen die Gemeindestraßen wieder instandsetzt? Ist dies eine Aufgabe, die allein die Stadt Rietberg leistet? Wird die Stadt Rietberg auch die alleinigen Kosten für die Wiederinstandsetzung der Gemeindestraßen tragen? Und wie zeitnah kann eine Wiederinstandsetzung erfolgen?
Eine weitere Frage bezieht sich auf die derzeitig bestehende Einbahnstraßenregelung im Bereich des Wulfhorstweges. Ist es vorstellbar zur Erhöhung der Sicherheit diese Einbahnstraßenregelung beizubehalten? Gibt es solche Überlegungen seitens der Stadtverwaltung? Der FWG ist bekannt, dass eine Einbahnstraßenregelung für diesen Bereich durchaus auch schon von betroffenen Anliegern weit vor der jetzt durchgeführten Maßnahmen diskutiert und nachgefragt worden ist.