Antrag zum „Parkraumkonzept am ZOB“ zur Sitzung des Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss

Mit Datum vom 09.11.2017 hat der Rat der Stadt Rietberg folgenden Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des von der CDU entwickelten, ebenerdigen Parkkonzeptes dem Rat und dem zuständigen Fachausschuss schnellstmöglich eine Entscheidungsvorlage einschließlich Kosten und ggfs. planungsrechtlichen Voraussetzungen vorzulegen.“
Die FWG-Fraktion beantragt, nachfolgende Aspekte/Fragestellungen in der von der Verwaltung erarbeiteten Entscheidungsvorlage zu betrachten und diese dem Fachausschuss bzw. dem Rat zur Diskussion darzulegen.

Vorbemerkung:
Grundsätzlich unterstützt die FWG-Fraktion die Schaffung von mehr Parkraum im Nahbereich des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB). Genau diese Zielvorstellung spiegelt sich seit ca. zehn Jahren im Haushalt unter dem Ansatz „Parkdeck am Torfweg“ aber auch in div. Vorstellungen der Verwaltung, Arbeitsgruppensitzungen im Rahmen des Stadtmarketings und dem integrierten Handlungskonzept (IHK) für die Stadt wieder.
Das aktuell von der CDU eingebrachte, ebenerdige Parkkonzept wirft auf Seiten der FWG-Fraktion einige Fragen auf, die im Zuge einer von der Verwaltung zu erstellenden Vorlage, zwingend Antworten erfahren müssen.
Im Kern geht es um die Frage, ob der vor wenigen Jahren für mehr als eine Million Euro teure (aus Steuergeldern) bezahlte, neue ZOB bedarfsgerecht und nachhaltig geplant und gebaut wurde oder eine überdimensionierte (Fehl-) Planung darstellt. Letzteres muss angenommen werden, wenn man der Argumentation der CDU folgen möchte. Denn das CDU-Konzept sieht zwingend vor, dass die vorhandenen Bushaltetaschen um ein Viertel reduziert werden sollen.
Anders als von der CDU angenommen, muss davon ausgegangen werden, dass eine Verknappung der Bushaltetaschen keinen Spielraum für eine zukünftige Steigerung der Buskapazitäten zulässt. Zu diesem Ergebnis kam die Verwaltung bereits im Jahr 2008, als es in einer Debatte darum ging zu prüfen, ob nicht (wie in anderen Städten auch) jedem Kind möglichst ein Sitzplatz angeboten werden kann, um damit die Sicherheit für die Schulbuskinder zu erhöhen. Dieser Ansatz, so die damalige Auskunft der Verwaltung, hätte nicht nur höhere Busbeförderungskosten ausgelöst, sondern auch den Einsatz von mehr Bussen gefordert. Und genau dafür, so die Begründung der damaligen Verwaltung, sei der ZOB nicht ausgelegt. Hier ein Auszug aus der Niederschrift vom 18.11.2008 zu einer FWG-Anfrage:
„…Die Einsetzung zusätzlicher Buskapazitäten würde im Übrigen zu Problemen beim neuen ZOB am Schulzentrum führen. Hier würden die Bushaltestellen nicht mehr ausreichen…“ (Anmerkung: Aussage erfolgte kurz nach Fertigstellung des ZOB)
Losgelöst von der Frage, ob die verantwortlichen Entscheidungsträger zum damaligen Zeitpunkt falsch informiert worden sind, was aus Sicht der FWG einer gesonderten Aufarbeitung bedarf, erbittet die FWG zum Themenkomplex ZOB zu folgenden Fragen/Annahmen eine detaillierte Auskunft:
1. Wie stellt sich die aktuelle Bussituation dar? Wie und in welchen Umfängen werden die Bushaltestellen genutzt?
2. Würde eine Verknappung der Linien- und Schülerspezialverkehrhaltestellen auch künftigen Entwicklungen im Bereich des ÖPNV und des Schülerspezialverkehrs Rechnung tragen? (Stichwort: Jedem Kind ein Sitzplatz – Aussage der Verwaltung aus dem Jahr 2008)
3. Würde ein Verknappung der Linienhaltestellen auch einer künftigen Entwicklungen im Bereich des ÖPNV hinsichtlich der geplanten Innenstadtbelebung Rechnung tragen – ggfs. Ausbau des Linienverkehrs aus den umliegenden Städten und allen Ortsteilen?
4. Erfreulicherweise hat sich die Anzahl der Gartenschaubesucher in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Auch strebt die Gartenschau Park GmbH (den Berichten im Aufsichtsrat folgend) an, gezielt Reisegruppen anzusprechen und das Angebot für Reisegruppen auszubauen. Ist aus Sicht der Gartenschaupark GmbH ein Rückbau der von der CDU als „tote Busspuren“ bezeichneten Haltestellen, auf denen derzeit keine „Linie“ verkehrt, die heute allerdings vielfach von Reisebusunternehmen genutzt werden, vertretbar?
5. Wirkt sich die kürzlich beschlossene neue Anfangszeit der Schulen (08.00 Uhr) auf die Schulbussituation aus?
6. Wie hoch waren die Kosten für den Ausbau des ZOB? Abschreibungszeiträume? Rückzahlungsverpflichtungen von Fördergeldern?
Speziell zum ebenerdigen Parkplatzkonzept:
7. Berücksichtigt das Konzept Behindertenparkplätze, E-Zapfsäulen,
Wohnmobilstellplätze?
8. Berücksichtigt das Konzept Parktaschenbreiten von mind. 2,70 m?
9. Berücksichtigt das Konzept die Rückkehr zum G9 und damit den Umstand, dass in den künftigen Oberstufen mehr Schüler/-innen den Pkw zur Schulfahrt nutzen?
10. Das vorliegende Konzept der CDU bringt rund 100 Parkplätze mehr. Reichen diese aus? Die Stadtverwaltung plante bislang mit rund 200 zusätzlichen Parkplätzen, aufgrund des vorliegenden Verkehrskonzeptes.
11. Wie steht die Untere Landschaftsbehörde zu einer Parkfläche auf dem Schützenplatz?
Aufgrund der unterschiedlichen Interessensgruppen bittet die FWG-Fraktion die Verwaltung ferner darum, die Stellungnahmen folgender Institutionen zur Reduzierung der vorhandenen Bushaltetaschen bzw. zum ebenerdigen Parkplatzkonzept einzuholen:
1. Schulen (Anmerkungen: Die Schulen und Elternvertreter haben seinerzeit viel Wert auf die Sicherheit der Schülerbeförderung im Zusammenhang mit der Initiative „Jedem Kind ein Sitzplatz“ gelegt)
2. Heimische Busunternehmen (Anmerkungen: Wir beobachten, dass regelmäßig heimische Busunternehmen die „toten Busspuren“ nutzen)
3. Vertreter unseres innerstädtischen Einzelhandels (Anmerkung: Die Schaffung eines Parkdecks war regelmäßig eine zentrale Forderung des lokalen Einzelhandels. Bei einer Stadtmarketingsitzung im Jahr 2011 wurde die Forderung nach einem Parkdeck mit der Priorität 1 belegt)
4. Verein Kulturig (Wir beobachten, dass sehr häufig Kulturig-Veranstaltungen zu einem Parkchaos führen)
5. Betroffene Verkehrsverbünde – insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen Ausweitung des ÖPNV
6. Gartenschaupark GmbH / Förderverein (s. o.)